Ufer Golsong

Das Ordnungswidrigkeitenrecht betrifft Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die keine Straftaten darstellen, aber mit Geldbußen oder Nebenfolgen geahndet werden können – insbesondere im Straßenverkehr, Gewerberecht oder Umweltrecht.

Wir vertreten Sie in allen Phasen des Bußgeldverfahrens, insbesondere bei:

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, Fahrverbote

  • Anhörung und Bußgeldbescheid: Prüfung der Messdaten, Verjährung, Einspruch gegen den Bescheid

  • Verfahrensfehler und Beweismittel: Verteidigung bei fehlerhafter Messung, unklarem Fahrerprofil oder mangelhafter Aktenlage

  • Gewerbliche Verstöße: Bußgelder im Bereich Gaststättenrecht, Baurecht, Datenschutz oder Handwerksordnung

  • Nebenfolgen: Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote, Eintragungen im Gewerberegister

Ein Bußgeldverfahren kann weitreichende Folgen haben – insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder gewerblichen Konsequenzen. Wir prüfen Ihren Fall genau und verteidigen Ihre Rechte konsequent – außergerichtlich oder vor dem Amtsgericht.

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Tel: 0201 - 877 0000
Fax: 0201 - 77 50 21
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Wir vertreten Sie

an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland
an allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten
am Bundesarbeitsgericht
an allen Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten
sowie bundesweit in Straf- und Bußgeldverfahren.