Ufer Golsong
Das Ordnungswidrigkeitenrecht betrifft Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die keine Straftaten darstellen, aber mit Geldbußen oder Nebenfolgen geahndet werden können – insbesondere im Straßenverkehr, Gewerberecht oder Umweltrecht.
Wir vertreten Sie in allen Phasen des Bußgeldverfahrens, insbesondere bei:
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Verkehrsordnungswidrigkeiten: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, Fahrverbote
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Anhörung und Bußgeldbescheid: Prüfung der Messdaten, Verjährung, Einspruch gegen den Bescheid
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Verfahrensfehler und Beweismittel: Verteidigung bei fehlerhafter Messung, unklarem Fahrerprofil oder mangelhafter Aktenlage
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Gewerbliche Verstöße: Bußgelder im Bereich Gaststättenrecht, Baurecht, Datenschutz oder Handwerksordnung
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Nebenfolgen: Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote, Eintragungen im Gewerberegister
Ein Bußgeldverfahren kann weitreichende Folgen haben – insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder gewerblichen Konsequenzen. Wir prüfen Ihren Fall genau und verteidigen Ihre Rechte konsequent – außergerichtlich oder vor dem Amtsgericht.